Ressortarbeit

Die interne Arbeit des CCT findet in folgenden Ressorts statt:

  • Human Resources

  • Information Technologies (JunITer)

  • External Communications

  • Quality Management

Wahl der Ressortleitung

Jedem Ressort steht eine Ressortleitung vor. Der Bewerbungsprozess für das Ressortleitungsamt ist Grundlage für jedes Ressort und soll zum einen das Mitspracherecht der einzelnen Ressorts und zum anderen die Transparenz im Verein stärken. Der Prozess sieht wie folgt aus:

Bewerbungsprozess

Nach der frühzeitigen Ankündigung durch die Ressortleitung vor dem Ressort, das Amt der Ressortleitung niederzulegen, wird es durch das Vorstandsmitglied für Internes mindestens eine Woche vor der Wahl ausgeschrieben. Die Deadline zum Einreichen von Bewerbungen beläuft sich auf vier Tage vor der Wahl. Von den Bewerbenden wird ein einseitiges Motivationsschreiben verlangt, das Antwort auf folgende Fragen geben soll:

  • Wie schätzt Du die Stärken und Schwächen des Ressorts in der momentanen Situation ein? (Ressorteinschätzung)

  • Wie siehst Du dein Engagement und Deine Motivation im Verein? (Selbsteinschätzung)

  • Was zeichnet für Dich eine gute Teamführung aus? (Führungsverständnis)

  • Wie lange möchtest Du mindestens im Amt bleiben? (Zeitliche Verfügbarkeit)

Vor der Wahl werden die Bewerbungen durch das verantwortliche Vorstandsmitglied geprüft und im Anschluss mit der Ressortleitung besprochen. Die Bewerbenden können zu dem Gespräch hinzugezogen werden, falls hierbei Fragen auftreten sollten.

Das verantwortliche Vorstandsmitglied und die amtierende Ressortleitung können ein gemeinsames Veto einlegen, wenn diese der Ansicht sind, dass einzelne oder alle Bewerbenden der Aufgabe, ein Ressort zu leiten, nicht gewachsen sind. In diesem Fall werden die betreffenden Bewerbungen nach einem klärenden Gespräch mit den Bewerbenden ad acta gelegt.

Bis 24h vor der Wahl übermittelt die Ressortleitung dem Ressort alle geprüften Bewerbungen und Motivationsschreiben der Bewerber, sodass sich das Ressort zuvor ein Bild von den Kandidat:innen machen kann. Ein Aufstellen zur Wahl ist am Wahltag nicht möglich. Sollte keine genehmigte Bewerbung zum Wahltag vorliegen, entscheidet das verantwortliche Vorstandsmitglied zusammen mit der amtierenden Ressortleitung das weitere Vorgehen. Folgende Möglichkeiten bieten sich an:

  • Verlängerung der Ausschreibung

  • Amtierende Ressortleitung bleibt im Amt

  • Vorstandsmitglied übernimmt die Ressortleitung als Interims-RL

Wahlprozess

Die Sitzung wird von der amtierenden Ressortleitung geleitet, wahlweise kann nach Absprache die Sitzungsleitung an das verantwortliche Vorstandsmitglied übergeben werden. Die Organisation der RL-Wahl und die Wahl des Kommunikations- und Abstimmungstools bei digitalen Sitzungen obliegt der Sitzungsleitung und sollte vor der Wahl festgelegt und kommuniziert werden. Dabei handelt es sich bei der Wahl um ein geheimes Stimmungsbild. Mit Zustimmung aller Wahlberechtigten ist eine offene Wahl möglich. Vor der Wahl haben alle Bewerbenden nochmals die Chance, sich kurz vorzustellen und die Ressortmitglieder können Fragen stellen. Danach verlassen die Kandidat:innen den Raum/Call, um über die Kandidat:innen zu diskutieren und gegensätzliche Meinungen zu hören und abzuwägen. Nach der Diskussion kommen die Kandidat:innen zurück und die Wahl kann beginnen. Jedes aktive Ressortmitglied ist stimmberechtigt. Falls ein Ressortmitglied an der Wahl nicht teilnehmen kann, so besteht die Möglichkeit der Stimmübertragung. Dies muss der Ressortleitung vor der Wahl schriftlich mitgeteilt werden. Die Stimme der amtierenden Ressortleitung und des Vorstands können nicht übertragen werden. Abhängig von der Anzahl der Bewerber ist die Wahl folgendermaßen abzuhalten:

Ein:e Bewerber:in

  1. Durch die Sitzungsleitung wird ein geheimes Stimmungsbild eingeholt. Abstimmungsberechtigt sind alle anwesenden Ressortmitglieder. Ressortleitung und das Vorstandsmitglied sind nicht stimmberechtigt, da diese vorher die Bewerbung geprüft haben.

  2. Folgende Stimmabgaben sind möglich:

    • Zustimmung

    • Ablehnung

    • Enthaltung

  3. Die kandidierende Person entscheidet die Wahl für sich, wenn eine absolute Mehrheit (> 50% aller Stimmen) mit „Zustimmung“ abgestimmt hat. Falls die kandidierende Person keine absolute Mehrheit erreicht, so wird die Bewerbung abgelehnt. In diesem Fall führt die alte Ressortleitung das Ressort weiter oder das Vorstandsmitglied übernimmt die Ressortleitung als Interims-RL.

  4. Das Vorstandsmitglied hat die Möglichkeit die Wahl zu wiederholen, falls die Korrektheit der Durchführung angezweifelt wird.

Mehrere Bewerbende

  1. Durch die Sitzungsleitung wird ein geheimes Stimmungsbild des Ressorts eingeholt. Abstimmungsberechtigt sind alle anwesenden Ressortmitglieder. Ressortleitung und Vorstandsmitglied beteiligen sich nicht am Stimmungsbild.

  2. Folgende Stimmabgaben sind möglich:

    • Stimme für Bewerber:in X

    • Enthaltung

  3. Die amtierende Ressortleitung bespricht das Ergebnis des Stimmungsbilds des Resorts mti dem Vorstandsmitglied. Danach geben die Ressortleitung und das Vorstandsmitglied unabhängig voneinander eine Stimme ab.

  4. Ein:e Kandidat:in entscheidet die Wahl für sich, wenn diese eine 2/3 Mehrheit der Stimmen erlangt. Die Stimmen teilen sich auf in:

    • Stimmungsbild des Ressorts in Form einer einfachen Mehrheit (Kandidat:in vereint die meisten Stimmen des Ressorts)

    • Stimme der Ressortleitung

    • Stimme des Vorstandsmitglieds

  5. Sollte der seltene Fall eintreten, dass keine 2/3 Mehrheit gefunden wird, so wird die Entscheidung mit ins Vorstandsteam genommen und vom Vorstand entschieden.

  6. Das Vorstandsmitglied hat die Möglichkeit die Wahl zu wiederholen, falls die Korrektheit der Durchführung angezweifelt wird.