Beitragsordnung¶
§ 1 Höhe des Beitrages¶
Der jahrliche Mitgliedsbeitrag betragt 30€.
Ist durch die Gründe des § 3.2 der Vereinssatzung ein Ende der Mitgliedschaft ein Monat nach Erhalt der Mitgliedschaft zu erwarten, kann die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entfallen.
§ 2 Falligkeit und Zahlungsweise¶
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zur Hälfte an zwei Stichtagen im Jahr rückwirkend für das letzte Halbjahr fallig. Jene Stichtage sind der 1. April und der 1. Oktober eines jeden Jahres.
Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Regelfall per Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden.
§ 3 Vereinsaustritt¶
Der Vereinsaustritt ist zum 1. April und zum 1. Oktober jeweils mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen durch eine schriftliche Austrittserklarung an den Vorstand moglich.