Vorstand

Ziele

  • Sicherstellung und Weiterentwicklung der Arbeit des Vereins durch kontinuierliche Personalplanung und Mitgliedermotivation

  • Vorbereitung und Leiten der (wöchentlichen) Sitzungen des Vereins

  • Förderung und Ausbau der Kooperationen des Vereins

  • Strategische Ausrichtung des Vereins anhand der Balanced Scorecard (BSC), um so kontinuierliches Wachstum sicherzustellen.

  • Rechtsbeistand

  • Ordnungsgemäße Durchführung der Mitgliederversammlungen

  • Sicherstellen des Weiterbestehens des Vereins

  • Finanzen – Erhaltung der Gemeinnützigkeit des Vereins

Aufgaben

Sicherstellung und Weiterentwicklung der Arbeit des Vereins durch kontinuierliche Personalplanung und Mitgliedermotivation

Aufgabe des Vorstandes ist es, neue Mitglieder zu ernennen. Als Kriterium dient primär die Qualifikation des Bewerbers, bzw. die Einhaltung der Qualitätsrichtlinien des CCT und des BDSU.

Der Vorstand benennt die Ressortleiter und Projektmanager und kann diese u. U. auch wieder aberkennen.

Der Vorstand kontrolliert die Projektteambesetzung und stellt eine faire und transparente Besetzung der einzelnen Projektposten sicher.

Zur Sicherstellung der Weiterentwicklung und ständigen Verbesserung der Arbeit ist der Vorstand verantwortlich für die regelmäßige Einholung eines Meinungsbildes - den Vereinsevaluationsbogen (VEB).

Im Sinne der Personalbetreuung steht der Vorstand allen CCTlern als Ansprechperson bei Fragen und Problemen zur Seite.

Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des Vereins

Der Vorstand hat für die Organisation sowie die Informationsbereitstellung im Vorfeld der Sitzungen sowie für die Moderation auf den Sitzungen zu sorgen. Der Vorstand hat die Aufgaben, einen Protokollführer zu bestimmen, Diskussionen bei Abwesenheit des Zeremonienmeisters zu leiten, den Präsentierenden Feedback zukommen zu lassen, sowie alle Informationen, die den Verein und dessen Mitglieder betreffen, zu kommunizieren.

Förderung und Ausbau der Kooperationen des Vereins

Aufgabe des Vorstandes ist hierbei die regelmäßige Betreuung der Kooperationspartner zur Stärkung der Bindung an den Verein und zum Wissensaustausch.

Strategische Ausrichtung des Vereins anhand der Balanced Scorecard (BSC), um so kontinuierliches Wachstum sicherzustellen.

Aufgabe des Vorstandes ist es, für eine Weiterentwicklung der BSC zu sorgen sowie die BSC in den einzelnen Ressorts zu verankern. Aufgabe des Vorstandes ist es, die vom Verein gefassten Beschlüsse umzusetzen. Des Weiteren sollen alle Aktivitäten und geplanten Veranstaltungen die Ziele des Vereins unterstützen.

Rechtsbeistand

Aufgabe des Vorstandes ist die Vertretung des Vereins bei Rechtsgeschäften und die Unterstützung bei rechtlichen Problemen der GbRs.

Ordnungsgemäße Durchführung der Mitgliederversammlungen

Aufgaben des Vorstandes sind die Organisation der Mitgliederversammlung, das Unterbreiten von Vorschlägen für den Alumnibeirat, die Durchführung der Wahl des Alumnibeirats sowie das Gewährleisten einer erfolgreichen Wahl des nächsten Vorstandes nach dem Unterbreiten von Vorschlägen für die Besetzung des neuen Vorstandes. Der Vorstand erstellt einen Jahresbericht und ist verantwortlich für die Übergabe der Aufgaben und dafür notwendigen Informationen an den neuen Vorstand.

Sicherstellen des Weiterbestehens des Vereins

Der Vorstand hat sich beim Registriergericht einzutragen, die Bankvollmacht zu ändern sowie den neuen Vorstand in die Vereinsaufgaben einzuarbeiten.

Finanzen – Erhaltung der Gemeinnützigkeit des Vereins

Durchführung und Kontrolle sämtlicher Bankgeschäfte

Der Vorstand kontrolliert den Kontostand inklusive aller Zahlungseingänge und –ausgänge. Die Auslagenerstattung bei Vorliegen des CCT-Finanzantrages erfolgt durch den Vorstand. Weiterhin zählt die Erstellung einer halbjährlichen Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu den Vorstandsaufgaben.

Die Finanzplanung stellt eine weitere Vorstandsaufgabe dar

Aufgabe des Vorstandes ist das regelmäßige Erstellen eines Finanzplanes zur Sicherstellung der Liquidität des Vereins und zur Absicherung bei außergewöhnlichen Anschaffungen. Hierbei sollen Ressort feste Budgets pro Halbjahr zugeteilt werden. Dies dient dem Zweck der Eigenverantwortung. Ausgaben, welche nicht berücksichtigt wurden, sind in Absprache mit dem Vorstand für Finanzen und Recht zu tätigen.

Der Vorstand ist verantwortlich für die Mitgliederfinanzen des Vereins

Der Vorstand unterbreitet den anwesenden Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung Vorschläge über die Höhe der Mitgliedsbeiträge zur Abstimmung. Das Überprüfen der fristgerechten Zahlung der Beiträge gehört ebenfalls in den Tätigkeitsbereich des Vorstandes.

Amtsübergabe

Die Vorstandsübergabe beginnt mit der Vorbereitung der Übergabe durch den ausscheidenden Vorstand vor der Mitgliederversammlung und endet mit dem Ablauf der zweimonaten Übergangszeit nach der Mitgliederversammlung.

Übergangszeit

Entsprechend § 7 der Vereinsordnung soll es eine zweimonatige Übergangszeit geben, in der die ausscheidenden Vorstände die Amtsgeschäfte an ihre Nachfolger übergeben. Dadurch soll die Übergabe reibungsloser erfolgen und der neue Vorstand in der Anfangszeit entlastet werden, damit dieser sich auf die Erstellung der Strategie und die Einfindung als Team fokussieren kann. Die Details der zeitlichen und inhaltlichen Ausgestaltung der Übergabe legen die neugewählten Vorstände gemeinsam mit ihren Amtsvorgängern fest. Dabei sollte insbesondere auf die zeitliche Verfügbarkeit der jeweiligen Personen Rücksicht genommen werden. Vertretungsregelungen aufgrund von Urlaub, Klausuren, Praktika können zwischen im Rahmen der Übergangszeit gemeinsam festgelegt werden.

Die Aufgabenverteilung kann beispielhaft wie folgt geregelt sein:

Erster Monat Ausscheidender Vorstand:

  • Weiterführung des Tagesgeschäfts:

  • Planung und Durchführung Donnerstagssitzung

  • Organisation der Ressortleiterrunde

  • Vorbereitung des formellen Übergangs des Vorstands im Vereinsregister und dem Vereinskonto

  • Vorstellung des neugewählten Vorstands bei externen Partnern

  • Einbeziehung des Vorstands bei allen Entscheidungen Neugewählter Vorstand:

  • Austausch mit Ressortleitungen und anderen Amtsträgern

  • Entwicklung von strategischen Zielen und Ideen

  • Organisation von Workshops und Vereinsevents

  • Endgültige Verteilung der Aufgaben und Verantwortungsbereiche im Vorstandsteam

Zweiter Monat Ausscheidender Vorstand:

  • Übergabe der Aufgaben des Tagesgeschäfts an den neugewählten Vorstand

  • Beratung des neuen Vorstands in der Durchführung des Amtsgeschäfts und der strategischen Positionierung auf Nachfrage

Neugewählter Vorstand:

  • Übernahme des Tagesgeschäfts

  • Ausarbeitung der Vereinsstrategie