Vereinsordnung des Company Consulting Team e.V.

Präambel

Die Vereinsordnung des Company Consulting Team e.V. (CCT) soll dem Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Vereins dazu dienen, Richtlinien der Arbeit verbindlich festzulegen. Sie dient neben der Satzung als Auslegungshilfe bei vereinsinternen Entscheidungen. Dabei entfaltet sie aber nur Innen- und keine Außenwirkung. Änderungen der Vereinsordnung bedürfen der Zustimmung der Mitglieder gem. § 6 1. der Vereinssatzung. Es genügt die einfache Mehrheit. Eine Eintragung ins Vereinsregister ist nicht erforderlich.

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der Vereinsordnung die geschlechtsspezifische Differenzierung nicht durchgehend berücksichtigt. Entsprechende Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.

§ 1 Allgemeines

1. Ressorts und Board

(1) Die interne Arbeit findet in den Ressorts und internen strategischen Projekten statt. Weiteres (z.B. Verantwortungsbereiche, Aufgaben und Zuständigkeiten) regeln das CCT Handbuch und §3.

2. Mitgliedschaft in Dachverbänden

(1) Das CCT ist aktives Mitglied im Bundesverband Deutscher Studentischer Unternehmensberatungen e.V. (BDSU), d.h. es arbeitet in diesem Verband mit, beteiligt sich an dessen Projekten und zahlt die geforderten Beiträge für den BDSU und die JE Europe.

3. Handbuch („CCT-Guide“)

(1) Weiterführende Details zu den einzelnen Paragrafen der Vereinsordnung und Beschlüsse zu den Richtlinien der Arbeit im CCT sind im CCT-Handbuch festgehalten. Das Handbuch ist durch den Vorstand stets aktuell zu halten. Etwaige Änderungen können durch den Vorstand eigenmächtig vorgenommen werden. Über die Änderungen ist der Verein zum nächst- möglichen Zeitpunkt sowohl per Mail als auch auf der wöchentlichen Sitzung zu informieren.

§ 2 Die Mitgliedschaft

1. Mitarbeit: Aktivität, Passivität und ruhende Mitgliedschaft:

(1) Das CCT versammelt aktive Mitglieder, die sich gegenseitig fördern und gemeinsam weiterentwickeln.

(1) Ein:e CCTler:in gilt als aktiv, wenn sie:er einen positiven Anteil zur CCT Entwicklung, der Vereinsarbeit und dem Arbeitsklima beiträgt. Dazu zählen

    1. professionelles Arbeitsverständnis und Drive gemäß CCT-Leitbild zur Zusammenarbeit,

    1. Externe Projektarbeit,

    1. Engagement in interner Ressort- oder Projektarbeit,

    1. Teilnahme an CCT-Sitzungen und Weiterbildungsangeboten,

    1. Regelmäßiger Kontakt zu anderen CCTler:innen und

    1. Teilnahme an Veranstaltungen.

(3) Bei Mitgliedern, die nicht aktiv sind, stellt der Vorstand am Quartalsende die Passivität fest.

(4) Das passive Mitglied soll im Folgequartal motiviert und seine Begeisterung zurückgewonnen werden.

(5) Näheres regelt das CCT-Handbuch.

(6) Nur die aktive Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen Vereinsevents. Im Fall des passiven Status kann eine finanzielle Unterstützung von Seiten des Vereins bei Vereinsevents durch den Vorstand versagt werden.

(7) Der Vorstand entscheidet nach einer Passivität von 6 Monaten über den Ausschluss des Mitglieds. Als Grundlage kann hierbei ein Feedbackgespräch (Entwicklungsgespräch) mit dem jeweiligen Mitglied dienen.

(8) Mitglieder, die absehbar längere Zeit nicht aktiv sein können, können ihre Mitgliedschaft ruhen lassen. Sie sind von der internen Arbeit freigestellt.

(9) Als Gründe gelten unter anderem ein Vollzeitpraktikum oder ein Auslandsaufenthalt.

(10) Der Mitgliedschaftsprozess vollzieht sich in drei Stufen. Nach Erreichen des Consultant Status (im Folgenden Consultant genannt) kann auf Antrag das Erreichen des Senior Consultant Status erfolgen.

2. Trainee

(1) Trainee ist, wer das Assessment Center besucht hat und im Anschluss von mindestens Zweidritteln der teilnehmenden Mitglieder des CCT für geeignet gehalten wird, sich im Verein aktiv zu beteiligen.

(2) Darüber hinaus besteht in besonderen Fällen (z.B. bei Personalmangel) die Möglichkeit des Quereinstiegs.

(3) Hierzu muss der Bewerber von mindestens 2 Senior Consultants und einem Vorstandsmitglied nach einem Bewerbergespräch für geeignet gehalten werden, sich im Verein aktiv zu beteiligen.

(4) Den Trainees wird vor Zugriff auf sensible CCT-Daten oder Projektdokumentation eine Verschwiegenheits- und Datenschutzerklärung zur Unterschrift vorgelegt und von ihnen unterzeichnet. Eine zustimmende Unterschrift ist Voraussetzung für ein Engagement im CCT.

(5) Mitgliedsprojekte werden vom Vorstand ausgeschrieben und durch den Vorstand besetzt. Hierzu wird vom Strategiegremium ein Mitgliedsprojektpool geführt, in dem geeignete Projekte (konzeptioneller Charakter, Nutzen für den Verein, definierter Anfangs- und Abschlusszeitpunkt) übernommen werden.

(6) Trainees können zudem auch mit eigenen Ideen für ein geeignetes Mitgliedsprojekt an das Strategiegremium herantreten, das diese Vorschläge auf ihre Eignung als Mitgliedsprojekt überprüft.

(7) Es steht dem Vorstand frei, Projekte mit Kuratoren, Pro-Bono-Projekte sowie im Ausnahmefall einzelne Stellen auf externen Projekten als Mitgliedsprojekte auszuschreiben, sollten intern keine Projekte für Trainees gefunden werden, die den Kriterien eines Mitgliedsprojektes genügen.

(8) Durch die Bearbeitung des Mitgliedsprojektes soll der Trainee unter Beweis stellen, dass er in der Lage ist, ein Projekt zu planen, zu präsentieren und gemäß den eigenen Vorgaben und denen des Vereins durchzuführen.

(9) Dem Trainee wird, wie bei einem externen Projekt, ein Projektcontroller zur Seite gestellt. Dieser hat die Aufgabe, den Fortgang des Projektes zu kontrollieren.

3. Junior Consultant

(1) Der Trainee wird zum Junior Consultant, wenn:

    1. das Mitgliedsprojekt erfolgreich abgeschlossen

    1. eine Angebotsphase (Projektschulung oder externes Projekt) durchlaufen und

    1. ein Kennenlern- mit der Ressortleitung und

    1. ein Abschlussgespräch mit dem Vorstand geführt wurde.

(2) Der Vorstand oder 3 Mitglieder können beim Übergang zum Junior Consultant ein begründetes Veto einlegen, woraufhin unter den Mitglieder über den Verbleib des Trainees abgestimmt wird. Hierfür genügt eine einfache Mehrheit.

4. Mitglied und Consultant Status

(1) Zum Mitglied im Sinne des §3.1 der Satzung und somit das Erreichen des Consultant Status, kann auf Antrag ernannt werden, wer

    1. den Junior Consultant Status innehat,

    1. mindestens drei BT bei einem intern abgeschlossenen externen Projekt gearbeitet oder dieses geleitet hat

    1. und alle Pflichtschulungen absolviert hat.

    1. Zusätzlich müssen drei Zusatzschulungen oder Workshops besucht oder eine Zusatzschulung bzw. ein Workshop gehalten werden.. Zusatzschulungen sind Schulungen, die nicht schon Pflichtschulungen sind, von mindestens 90 Minuten Dauer, mit mindestens einem Drittel interaktivem Anteil, die anschließend evaluiert werden. Pflichtschulungen, die gehalten werden und das Kriterium der Zusatzschulungen erfüllen, zählen wie eine gehörte Zusatzschulung.

    1. Zudem ist im Rahmen der Entwicklungsgespräche das Erstgespräch und das nach drei Monaten folgende erste Auswertungsgespräch zwischen dem Junior Consultant und einem vom Junior Consultant frei gewählten (Senior) Consultant oder, sofern der Junior Consultant kein Ressortleiter ist, dem Ressortleiter zu führen.

(2) Inwieweit Staffingprojekte die Voraussetzungen erfüllen, entscheiden die Projektmanager:innen.

(3) Inhalte und Umfang der Pflichtschulungen legt der Vorstand mit einem Vorstandsbeschluss fest.

(4) Junior Consultants, die das Amt des Ressortleiters mindestens 6 Monate innehatten, genügen anstelle des Kriteriums des abgeschlossenen Projektes die Angebotsannahme eines externen Projektes.

(5) Die Ernennung erfolgt durch den Vorstand auf einer der folgenden Vereinssitzungen.

(6) Über Ausnahmen im Mitgliedswerdegang entscheidet der Vorstand einstimmig.

(7) Während des gesamten Mitgliedswerdegangs oder darüber hinaus kann nach einem Feedbackgespräch bei Passivität und vereinsschädigendem Verhalten durch den Vorstand einstimmig über den Ausschluss eines Mitarbeiters entschieden werden.

(8) 5 Mitglieder können gemeinsam ein Veto einlegen woraufhin unter den Mitgliedern über den Antrag des Junior Consultants abgestimmt wird. Hierfür genügt eine einfache Mehrheit. Bei Ablehnung kann der Antrag nach 3 Monaten erneut gestellt werden.

5. Senior Consultant

(1) Nach Erreichen des Consultant Status besteht die Möglichkeit, Senior Consultant zu werden.

(2) Grundsätzlich wird auf Antrag zum Senior Consultant ernannt, wer insgesamt mindestens 6 Monate aktiv Consultant ist, und

  • A) ein Jahr im Vorstand des Company Consulting Team e.V., Bundesverband deutscher studentischer Unternehmensberatungen e.V., Junior Enterprises Europe oder Verband deutscher Studierendeninitiativen e.V. war und mindestens ein externes Projekt durchgeführt hat oder wer

  • B) Entfällt

  • C) mindestens drei externe Projekte durchgeführt hat und bei mindestens einem dieser Projekte die Position des Projektleiters innehatte. Die Durchführung von Staffing-Projekten zählt in diesem Fall grundsätzlich nicht als externes Projekt, außer dies wird explizit durch die Projektmanager:innen angekündigt.

(3) Für Variante (C) muss die Gesamtanzahl der geleisteten Beratertage mindestens 15 Beratertage betragen und eins der durchgeführten externen Projekte mindestens einen Gesamtumfang von 20 Beratertagen umfassen.

(4) In Ausnahmefällen kann auf Antrag einer Zweidrittelmehrheit der Senior Consultants ein Mitglied auch dann zum Senior Consultant ernannt werden, wenn die genannten Voraussetzungen dem Grunde nach vorliegen, aber nicht den zeitlichen Bedingungen genügen. Dem Vorstand kommt in diesem Fall ein Ermessensspielraum zu.

(5) Senior Consultants sind mit ihrer Ernennung weiterhin Mitglied eines Ressorts, unterstützen jedoch im Rahmen ihrer internen Arbeit die Ressortleitungen, die Projektmanager und Projektportfoliomanager.

(6) Entfällt.

6. Alumnus

(1) Die Beendigung der Laufbahn im CCT berechtigt zur Alumnisierung.

(2) Eine Alumnisierung ist freiwillig und erfolgt über alumnisierung.cct-ev.de.

(3) Bei einem Nichtausfüllen der Alumnisierungsumfrage wird der Ex-CCTler in den Status „Ehemalige“ gesetzt.

(4) Bei erneutem Interesse, sich im Verein zu engagieren, muss der Mitgliedsprozess erneut durchlaufen werden.

§ 3 Organisation der internen Arbeit

1. Vorstand

(1) Der Vorstand (Satzung §5) leitet das CCT nach und verfolgt dabei eine Strategie. Er soll durch die Begleitung von und Motivation für interne Projekte das CCT weiterentwickeln.

(2) Der Vorstand kann durch Beschlüsse Richtlinien für die Arbeit im CCT erlassen, diese sind im CCT-Handbuch („CCT-Guide“) schriftlich zu dokumentieren.

(2a) Der Vorstand kann befristet bis zur 3. ordentlichen Mitgliederversammlung 2023 weitere Kriterien zum Erreichen der nächsten Mitgliedsstufe nach §2 der VO per Vorstandsbeschluss erlassen.

2. Ressorts

(1) Ressorts bündeln essenzielle, interne Arbeit, die den Fortbestand des CCTs sichert.

(2) Geleitet werden Ressorts durch eine Ressortleitung, die

  • durch den Vorstand eingesetzt wird,

  • Regelsitzungen im Ressort organisiert und

  • als Ansprechperson für Ressortmitglieder dient.

(3) Trainees, Junior Consultants und Consultants sind Mitglieder in einem Ressort.

(4) Junior Consultants und Consultants können für die Zeit, in der sie sich in internen, strategischen Projekten engagieren, von operativen Ressortaufgaben entbunden werden.

3. Board (Entfällt)

Entfällt

4. Interne strategische Projektteams

(1) Interne strategische Projektteams verfolgen das Ziel den Verein im Sinne der CCT-Strategie weiterzuentwickeln.

(2) Trainees, Junior Consultants, Consultants und Senior Consultants können strategische Projekte vorschlagen oder in ihnen mitwirken.

(3) Projektteams werden durch eine Projektleitung geleitet und eine:n Projektcontroller:in begleitet. Das Projektcontrolling soll durch ein erfahrenes Mitglied oder den Vorstand sichergestellt sein.

(4) Projekte werden durch Projektportfoliomanger:innen („PPMs“) koordiniert, ihr Fortschritt dokumentiert und dem CCT transparent kommuniziert.

(5) Projektleitungen übermitteln den begründeten Projektarbeitsstand regelmäßig den PPMs und können projektorganisatorisch durch sie unterstützt werden.

5. CCTaskforce

(1) Die CCTaskforce ist eine ressortähnliche Organisationseinheit mit überfachlichem Zuständigkeitsbereich unter Leitung der PPMs.

(2) PPMs stehen im regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand und sollen diesen beraten.

(3) Trainees, Junior Consultants und Consultants, die sich nicht in Ressorts oder internen strategischen Projekten engagieren, sind Teil der CCTaskforce.

(4) Die Leitung der CCTaskforce vermittelt offene Arbeitsaufträge von Projektteams, Ressorts und dem Board an CCTaskforce-Mitglieder.

6. Strategiegremium

(1) Das Strategiegremium des CCTs organisiert und plant die interne Arbeit im CCT und entwickelt diese weiter.

(2) Das Strategiegremium besteht aus:

  • Dem Vorstand

  • Den Projektportfoliomanager:innen

  • Den Projektmanager:innen

  • Entfällt.

Ein CCTler:in kann nicht gleichzeitig Vertretung von 2 oder mehr Parteien sein. Die Ressortleitungen werden zu den Sitzungen eingeladen. Eingeladene Gäste aus dem CCT und seinem Beirat können sich an Diskussionen beteiligen.

(3) Strategiegremium diskutiert und entscheidet über:

  • Art und Umfang essenzieller Arbeiten der Ressorts

  • Auszuschreibende Mitgliedsprojekte

  • Den vom Vorstand vorgeschlagenen Rahmen der CCT-Jahresstrategie

(4) Es gibt auf Wunsch der Projektteams Empfehlungen zur sinnvollen und realistischen Zielsetzung von internen strategischen Projekten.

(5) Das Gremium ist beschlussfähig, sofern jede Partei mind. 1 stimmberechtigte Vertretung entsandt hat.

(6) Entscheidungen werden mit einer 2 zu 3 Mehrheit getroffen. Dabei haben die vertretenen Parteien jeweils 1 gemeinsame Stimme, d.h.

  • 1 Stimme des Vorstands

  • 1 Stimme der Projektportfoliomanager:innen

  • 1 Stimme der Projektmanager:innen

  • Entfällt.

§ 4 Projektvermittlung

(1) Nach erfolgreicher Präsentation des Vereins vor dem Kunden und dessen Bekunden, zusammen arbeiten zu wollen, schreibt der zuständige Projektmanager das Projekt im Verein aus.

(2) Unter den Bewerbern für den Projektleiterposten wählt er anschließend einen geeigneten Projektleiter aus.

(3) Mit ihm zusammen stellt der Projektmanager anforderungsgemäß das Projektteam auf.

(4) Hierzu erfolgt eine geeignete Ausschreibung an die Mitarbeiter des Vereins.

(5) Bei der Auswahl sind neben den Fachkenntnissen, die Motivation, das Engagement im Verein sowie die zeitliche Verfügbarkeit ausschlaggebend.

(6) Die Entscheidung, an welche Personen ein Projekt vermittelt wird, liegt in letzter Instanz beim Vorstand. Er ist über alle Projektschritte (Teamfindung (Projektleiter, Team), Angebotsabgabe, Projektannahme, Projektverlauf und Abschlusspräsentation) rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch für Projekte von Vereinsmitgliedern in Zusammenarbeit mit anderen studentischen Unternehmensberatungen, so genannten „Mixed-Teams“ oder Dritten.

(7) Bei Projekten, die über den BDSU oder der JE Europe ausgeschrieben werden, ist eine Freigabe der Angebotsabgabe durch einen Vorstand an den zuständigen BDSU bzw. JE Europe Vorstand erforderlich.

(8) Der Qualitätsmanagementprozess ist zu wahren. D.h., dass stets ein Projektmanager oder Projektcontroller das Projektteam begleitet.

(9) Auf ein ausgeglichenes Verhältnis von Trainees, Junior Consultants und Consultants im Projektteam sollte geachtet werden.

§ 5 Finanzielles

1. Ausgleichsansprüche des Vorstandes

(1) Den Vorstandsmitgliedern soll für die ihnen durch ihre Vorstandstätigkeit entstandenen Mehrkosten (Telefon, Fax, Internet, etc.) eine monatliche pauschale Entschädigung durch den Verein gewährt werden. Diese darf die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen. Gleichzeitig sind mit der Zahlung auch alle höheren Kosten ausgeglichen.

(2) Weitere Ansprüche des Vorstandes gegenüber dem Verein bestehen somit nicht.

(3) Sollte eine Zahlung aufgrund einer angespannten Haushaltslage nicht möglich sein, besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Pauschale seitens der Vorstandsmitglieder.

(4) Die Höhe der Entschädigung ist durch die Mitgliederversammlung zu beschließen. Die einzelnen Vorstände müssen der Regelung zustimmen.

(5) Die Pauschale wird auf derzeit 0 Euro pro Vorstandsmitglied und Monat festgelegt.

(6) Sie wird jeweils zum Ende eines Monats bezahlt.

2. Auslagen der Senior Consultants, Consultants, Junior Consultants und Trainees

(1) Finanzielle Auslagen der Senior Consultants, Consultants, Junior Consultants und Trainees können, sofern die aktuelle finanzielle Lage es zulässt, durch den Verein erstattet werden.

(2) Hierzu ist vorab eine Genehmigung der Ausgaben durch einen Vorstand einzuholen. Dieses gilt insbesondere für Auslagen, die den Mitgliedern im Zusammenhang mit einer Projektanbahnung entstehen.

3. Interne Budgets

(1) Der Vorstand kann mit den Organisationseinheiten nach §3, wie z.B. Ressorts des Vereins zu Beginn seiner Amtszeit und für die Dauer seiner Amtszeit, sofern die finanzielle Situation des Vereins es zulässt, ein Budget verhandeln.

(2) Dieses dient dann zur Erfüllung der internen Aufgaben.

(3) Die Budgetverhandlungen können nach Bedarf auch mehrmals während der Amtsperiode stattfinden.

§ 6 Redaktionelle Änderungen an der Vereinsordnung

(1) Der Vorstand ist ermächtigt, redaktionelle Änderungen an der Vereinsordnung vorzunehmen, sofern die Änderungen nur den Wortlaut, aber nicht den Sinninhalt ändern.

(2) Der Verein muss bis spätestens 24 Stunden nach einer vorgenommenen Änderung vom Vorstand schriftlich informiert werden.

(3) Sollte im Zeitraum von einer Woche nach der Information kein Widerspruch eingehen, gilt die Änderung als angenommen.

§ 7 Vorstandsübergabezeit

Entfällt.

§ 8 Aufnahmeprozess für neue Mitglieder

Mindestens zweimal jährlich wird durch Initiative des Vorstands ein Auswahlprozess für neue Mitglieder organisiert. Die Details des Prozesses sind durch den Vorstand und die HR-Ressortleitung zu definieren und können unter der Maßgabe, dass alle Mitglieder die Möglichkeit bekommen sollten, am Auswahlprozess teilzunehmen, frei gestaltet werden.

  1. Zielwert Frauenanteil Für jeden Auswahlprozess muss ein Zielwert für den Anteil neu aufgenommener, weiblicher Mitglieder definiert werden. Dieser muss über 30% liegen und ist mindestens zwei Wochen vor Start des Auswahlprozess an den Verein zu kommunizieren. Nach Abschluss des Auswahlprozesses ist der erreichte Wert inkl. einer Indikation über Zielerreichung/-verfehlung an den Verein zu kommunizieren. Bei Verfehlung des Ziels ist innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden ein Maßnahmenplan zur Erreichung des Ziels im nächsten Auswahlprozess vorzulegen. Die Verantwortung für die Erarbeitung des Handlungsplans liegt beim Vorstand.